Abbau von Pools und Planschbecken in allen Parzellen
Das Gartenjahr 2023 neigt sich dem Ende zu und viele Gärtner sind nun dabei ihre Gärten winterfest zu machen.
Auf Grund der anstehenden Witterungsbedingungen werden alle Kleingärtnerinnen und Kleingärtner aufgefordert, die geduldeten Planschbecken und Schwimmbecken nunmehr bis Sonntag, 29.10.2023 in ihren Parzellen abzubauen und einzulagern.
Mit dem Rückbau ist eine restlose Entfernung aus dem Garten gemeint und nicht nur ein Ab- oder Zudecken der Becken. Auch ein Anlehnen an das Gartenhaus ist untersagt, da die leeren Becken durch etwaige Herbststürme in andere Parzellen geweht werden und dabei Schäden verursachen könnten.
Mit dem Rückbau sichert Ihr auch das Überleben von Kleintieren in euren Parzellen, welche in der Herbstzeit auf Nahrungssuche sind und ansonsten in den Becken ertrinken würden.
ACHTUNG:
Absoluter Haftungsausschluss der LVM- Versicherung bei Vandalismus, Schäden an der Badestelle und damit verbundene Schäden wie z.B. Auslaufen und Zerstören von Bodenkulturen der Nachbarparzelle. Hier haftet der/die Gärtner*in für alle aufkommenden Schäden auch außerhalb der Saison vollumfänglich.
Der Vorstand
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