Information zum Aufstellen von Pools und Planschbecken in unseren Parzellen
Wenn Du als Kleingärtner*in die Idee hast, einen Pool oder ein Planschbecken in Deinem Kleingarten aufzustellen, möchten wir Dir einige wichtige Punkte nahelegen. Zunächst ist es unerlässlich, dass Du dich über die Vorschriften und Regeln unseres Kleingartenvereins informierst. Jeder Verein kann spezifische Richtlinien haben, die das Aufstellen von Pools oder Planschbecken betreffen- so auch wir..
Es ist äußerst wichtig, dass Du die Meldepflicht beim Vorstand einhältst und Deine Absicht, einen Pool oder ein Planschbecken aufzustellen, mitteilst. Der Vorstand des Vereins wird dann über die Genehmigung entscheiden. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die Vorgaben der Bundesregierung zur Regulierung des Wasserverbrauchs, das Erscheinungsbild des Gartens, die Pflege und Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn sowie der Schutz der Natur.
Denk bitte daran, dass die Entscheidung des Vorstands nicht nur von den rechtlichen Vorgaben abhängt, sondern auch von der Verantwortung jedes Einzelnen für den Garten und die Umgebung. Eine sorgfältige Abwägung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Pool oder das Planschbecken keine negativen Auswirkungen auf die Ästhetik des Gartens, die Nachbarn oder die Natur hat.
Wir empfehlen Dir daher dringend, vor dem Aufstellen eines Pools oder Planschbeckens im Kleingarten immer die Genehmigung des Vorstands einzuholen und Dich an die spezifischen Regeln und Richtlinien Deines Kleingartenvereins zu halten. Nur so kannst Du sicherstellen, dass Dein Vorhaben im Einklang mit den Vorschriften und dem Gemeinschaftsgeist des Kleingartenvereins steht.
Bleib auch Du verantwortungsvoll und genieße den Sommer in Deinem Kleingarten!
Es ist bedauerlich, dass in unserer Anlage im Jahr 2022 wiederholt Jungvögel in den offenen Badestellen ertrunken sind. Um solche tragischen Vorfälle zu verhindern, ist es wichtig, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Hier sind die wichtigsten Regeln welche unbedingt einzuhalten sind:
Planschbecken entleeren und umdrehen: Nach dem Badespaß sollten die Planschbecken vollständig entleert und umgedreht werden. Dadurch wird verhindert, dass sich Wasser ansammelt und potenziell zur Gefahr für Jungvögel wird.
Pools mit einer Plane abdecken: Pools sollten grundsätzlich mit einer Plane abgedeckt werden, wenn sie nicht in Benutzung sind. Eine Abdeckung verhindert nicht nur das Ertrinken von Tieren, sondern reduziert auch die Verdunstung des Wassers und trägt zur Wasser- und Energieeinsparung bei.
Meldung von Badestellen an den Vorstand: Es ist verpflichtend, alle aufgestellten oder geplanten Badestellen bis 30. Juni 2023 an den Vorstand zu melden. Dadurch wird eine bessere Übersicht über die vorhandenen Bademöglichkeiten geschaffen, und der Vorstand kann entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ergreifen.
Es genügt eine Mail mit Gartennummer, Bezeichnung, Größe und Volumen der Badestelle an: kontakt@kgv-kriegsbeschaedigte.de
Der Vorstand wird ab Juli alle Gärten besichtigen.
Pächtern, welche gegen die Meldepflicht und die damit verbundenen Regeln verstoßen, droht der sofortige Abbau der Badestelle.
Es ist bedauerlich, dass die Unachtsamkeit und Gleichgültigkeit einiger Pächterinnen und Pächter in unseren Anlagen den Schutz und die Aufzucht von Jungvögeln und Kleintieren gefährden. Jeder Einzelne sollte sich bewusst sein, wie wichtig es ist, die natürliche Umgebung und die Tierwelt zu respektieren.
Erfreulich, dass im letzten Jahr ein Eichelhäher-Jungvogel aus einem offenen Planschbecken gerettet wurde. Der Eichelhäher ist in der Tat ein wunderschöner Vogel mit seinen prächtigen Farben, und seine Federn sind ein Glücksfund bei einem Spaziergang durch die Natur.
Es liegt in unserer Verantwortung, unsere Umgebung so zu gestalten, dass sie für alle Lebewesen sicher und schützend ist. Indem wir uns um die Sicherheit von Vögeln und anderen Tieren kümmern, tragen wir dazu bei, ihre Lebensräume zu erhalten und das Gleichgewicht der Natur zu bewahren.
Wie groß darf ein Pool in der Kleingartenanlage sein?
Die Rahmenkleingartenordnung legt fest, dass transportable Kinderplanschbecken vom Vorstand während der Gartensaison erlaubt werden können. Diese Pools sollen nicht mehr als 3 m³ Wasser fassen. Neu ist die Festlegung, dass die Poolhöhe nunmehr 0,6 m betragen kann. Die mögliche Füllhöhe ist mit maximal 0,5 m bestimmt.
Ganz generell gilt, dass ein Pool im Kleingarten einer Kolonie/ Kleingarten nicht erlaubt ist. In der praktischen Abgrenzung der Begrifflichkeiten ist neben der abbaubaren oder fest installierten Konstruktionsart, die Größe entscheidend. Mobile Planschbecken mit bis zu 1,50 Meter Durchmesser oder drei Kubikmeter Inhalt kann die Satzung erlauben, muss es aber nicht.
Pool keinesfalls, Planschbecken eventuell
Ein fest installierter Pool ist in einem Kleingarten verboten. Er widerspricht der Idee des Kleingartens, in dem Erholung und Gärtnern im Mittelpunkt stehen. Das Pools der Erholung dienen, wird in vielen Präzedenzfällen in gerichtlichen Auseinandersetzungen zum Thema verneint.
Dennoch können kleinere mobile Planschbecken vom Verein erlaubt werden. Die Nutzung hat aber auch hier nur kurzfristig zu erfolgen und das Planschbecken muss zeitnah wieder vollständig entfernt werden. Die Nutzungsgenehmigung ist maßgeblich an nachstehende Regeln geknüpft:
die Meldung und das Einholen der Genehmigung zur Aufstellung
die Einhaltung von Ruhezeiten und Rücksichtnahme in der Anlage
die Nutzung und das Aufstellen von Pools/Planschbecken darf das Erscheinungsbild des Gartens nicht dominieren und die Pflege der Parzelle hat auch weiterhin im Vordergrund zu stehen. Damit gemeint ist, die Bewirtschaftung des Gartens im kleingärtnerischen Sinne und eben nicht nur auftauchen, planschen und gehen und alles so stehen und liegen lassen.
Strengstes Verbot, das Wasser säubernde Chemikalien einzusetzen
Die Wasserentsorgung muss biologisch und ökologisch umsichtig erfolgen
Absoluter Haftungsausschluss der LVM- Versicherung bei Vandalismus, Schäden an der Badestelle und damit verbundene Schäden wie z.B. Auslaufen und Zerstören von Bodenkulturen der Nachbarparzelle. Hier haftet der/die Gärtner*in für alle aufkommenden Schäden vollumfänglich.
Der Verein kann bei Nichteinhaltung jederzeit ein zukünftiges Verbot in die Satzung aufnehmen.
Typische Interessenkollisionen
Bezüglich der Ruhe in der Kleingartenanlage kollidieren oft der Zeitpunkt des Benutzens mit der Ruhezeit. Beispielsweise wird gerne am schulfreien Feier- oder Sonntag ein Planschbecken aufgebaut, wenn ganztägige Ruhezeit gilt.
Das Dulden des Planschbeckens kann auch vom Zeitpunkt abhängen. Wird es beispielsweise samstags nach der Mittagsruhe vor der beginnenden Wochenendruhezeit meist am späten Nachmittag benutzt, ist die Duldung wahrscheinlicher.
Einige Begleitumstände und Nutzungsbedingungen sind für eine Duldung des Planschbeckens zwingende Voraussetzung.
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